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Mihm Alexandra
Niederlassung Bayreuth
+49 921 78776776
mihm@chronos-personal.de

Jozefowicz Lukas
Niederlassung Bayreuth
+49 921 78776772
jozefowicz@chronos-personal.de

Gähler Laura
Niederlassung Bayreuth
+49 921 78776773
gaehler@chronos-personal.de

Eismann Katja
Niederlassung Bayreuth
+49 921 78776780
eismann@chronos-personal.de

Müller Stefanie
Niederlassung Bayreuth
+49 92198003280
mueller@chronos-personal.de

Ticha Hana
Niederlassung Selb
+49 9287 8918153
ticha@chronos-personal.de

Vogtmann-Fröber Heike
Niederlassung Selb
+49 9287 8918153
vogtmann@chronos-personal.de

Eismann Katja
Niederlassung Selb
+49 9287 8918153
eismann@chronos-personal.de

Barnikol Andy
Niederlassung Sonneberg
+49 3675 4290411
barnikol@chronos-personal.de

Rohland Jeanette
Niederlassung Sonneberg
+49 3675 4290411
rohland@chronos-personal.de










Kontaktieren Sie uns!
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen? Unser freundliches Team steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und wie wir Sie im Personalbereich unterstützen können.
Nutzen Sie gern die Möglichkeit direkt einen Online-Termin mit uns zu buchen
oder ganz klassisch über unten stehendes Kontaktformular.
FAQs für Mitarbeiter
Wie funktioniert das Zeitkonto?
Ein Zeitkonto erfasst Überstunden, die Sie während Ihrer Einsätze leisten. Diese zusätzlichen Stunden werden auf Ihrem Zeitkonto gutgeschrieben und können später in Form von Freizeitausgleich in Anspruch genommen oder ausbezahlt werden. Das Zeitkonto wird gemäß den Regelungen des Tarifvertrags GVP/BAP geführt. Ihr Ansprechpartner informiert Sie über die genauen Konditionen und Nutzungsmöglichkeiten.
Gibt es bei Ihnen Qualifizierungsmöglichkeiten?
Ja, wir bieten Qualifizierungsmöglichkeiten an, wenn diese für Ihren Einsatz beim Kunden notwendig sind, z.B. Gabelstapler- oder Kranschein. Die Kosten für diese Maßnahmen werden von uns übernommen. Bei frühzeitigem Ausscheiden gelten Sonderregelungen.
Was passiert, wenn ein Einsatz endet oder es mir beim Kunden nicht gefällt?
In beiden Fällen versuchen wir, in enger Absprache mit Ihnen, eine neue passende Stelle für Sie zu finden. Ihr Arbeitsverhältnis bleibt weiterhin bestehen, solange Ihr Vertrag nicht ausläuft oder gekündigt wird.
Wie werde ich bezahlt?
Als Mitarbeiter in der Arbeitnehmerüberlassung erhalten Sie Ihr Gehalt direkt von uns als Ihrem Arbeitgeber. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des Tarifvertrags GVP/BAP und richtet sich nach Ihrer Qualifikation und dem Einsatzbereich.
Wann erhalte ich mein Gehalt?
Ihr Gehalt wird monatlich, spätestens zum 19. Kalendertag des Folgemonats, auf Ihr Konto überwiesen. Auch Vorschusszahlungen, sowohl einmalig als auch regelmäßig, sind bei uns selbstverständlich möglich.
Wie viel Urlaubsanspruch habe ich?
Als Mitarbeiter unseres Unternehmens haben Sie Anspruch auf mindestens 25 Tage bezahlten Urlaub bei einer Vollzeitbeschäftigung. Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach dem Tarifvertrag und Ihrer Betriebszugehörigkeit. Die genauen Konditionen werden Ihnen beim Vertragsabschluss erläutert.
Bekomme ich Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Ja, gemäß dem Tarifvertrag GVP/BAP erhalten unsere Mitarbeiter nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die genauen Konditionen werden Ihnen beim Vertragsabschluss erläutert.
Kann ich als Leiharbeiter fest übernommen werden?
Ja, in vielen Fällen besteht die Möglichkeit, nach einer gewissen Zeit vom Einsatzunternehmen in eine Festanstellung übernommen zu werden. Wir unterstützen Sie dabei und besprechen die Details mit Ihnen und dem Unternehmen.
Welche Art von Arbeitsverträgen bieten Sie an?
Wir bieten in der Regel unbefristete Arbeitsverträge im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an.
Wie werden die Arbeitszeiten geregelt?
Die Arbeitszeiten richten sich nach den Vorgaben des Unternehmens, in dem Sie eingesetzt werden. Sie erhalten im Vorfeld genaue Informationen zu den Arbeitszeiten und Pausenregelungen.
Was passiert, wenn ich krank werde?
Wenn Sie krank sind, informieren Sie uns und den Kunden bitte umgehend und reichen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein oder teilen Sie uns den Tag des Arztbesuches mit, wenn diese digital übermittelt wird. Als Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Wie werde ich auf einen neuen Einsatz vorbereitet?
Wir informieren und unterweisen Sie im Vorfeld ausführlich über das Unternehmen, bei dem Sie arbeiten werden, sowie über Ihre Aufgaben und die Arbeitsbedingungen. Bei Bedarf organisieren wir auch Schulungen oder Untersuchungen, um sicherzustellen, dass Sie optimal auf Ihren neuen Einsatz vorbereitet sind. Auch Werksbesichtigungen sind bei einigen Kunden im Vorfeld möglich.
Wie beantrage ich Urlaub?
Um Urlaub zu beantragen, informieren Sie zunächst Ihren direkten Ansprechpartner beim Kunden über Ihren gewünschten Zeitraum. Füllen Sie dann den Urlaubsantrag aus, entweder schriftlich oder digital, und reichen Sie diesen bei Ihrem Ansprechpartner beim Personaldienstleister ein. Sobald Ihr Antrag geprüft und genehmigt wurde, erhalten Sie eine Bestätigung. Bitte warten Sie die Genehmigung ab, bevor Sie Ihre Urlaubspläne festlegen. Bei Fragen steht Ihnen Ihr Ansprechpartner beim Personaldienstleister gerne zur Verfügung. Den passenden Antrag finden Sie unter dem Reiter Downloads oder in der App.
Kann ich einen Vorschuss auf mein Gehalt beantragen?
Ja, selbstverständlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Gehaltsvorschuss zu erhalten, sowohl einmalig als auch regelmäßig. Wenn Ihre Miete beispielsweise immer zum 1. des Monats fällig ist, können wir für Sie gerne einen regelmäßigen Vorschuss einrichten, um Ihre finanzielle Planung zu erleichtern.
Kann ich neue Mitarbeiter anwerben?
Unsere „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“-Aktion bietet Ihnen die Chance durch eine erfolgreiche Vermittlung, attraktive Prämien zu erhalten. Je mehr Empfehlungen du aussprichst, desto größer deine Belohnung!
Hinweis:
Zur besseren Lesbarkeit wird auf dieser Website das generische Maskulinum verwendet.
Es sind jedoch stets alle Geschlechter gleichermaßen gemeint. Wir legen großen Wert auf die
Gleichbehandlung und Anerkennung aller Geschlechtsidentitäten.